14.02.2023 - 12.1 Bericht der Verwaltung

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Wortprotokoll

Frau Gärke berichtet von dem Revisionsurteil zur Fuß- und Radwegeverbindung Geestrand, dem B-Plan 76. Das Oberverwaltungsgericht hatte die Wegeführung bestätigt, die Klägerin hatte Revision eingelegt. Diese wurde nun abgewiesen und wird in Kürze rechtskräftig, sofern nicht Verfassungsbeschwerde eingereicht wird.

Zudem seien alle weiteren Punkte des Urteils bestätigt worden, somit bleibt die Unwirksamkeit im Hinblick auf die Ausweisung des kleinen Teils privater Fläche als Grünfläche bestehen. Die Revision hat jedoch bestätigt, dass diese kleine Unwirksamkeit nicht auf den Rest des Bebauungsplanes übergreift und dieser somit rechtswirksam bleibt.

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