08.11.2022 - 7.1 Interfraktioneller Antrag (Bündnis 90/Die Grüne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 08.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr UIbrich bringt den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ein. Aus Sicht der Fraktion sei es dringend notwendig, dass die Verwaltung sich mit dem Kreis über eine Veränderung der Kreisverordnungen über die Landschaftsschutzgebiete auseinandersetze. Alle Fraktionen hätten sich dem Antrag angeschlossen.
Frau Sinz weist darauf hin, dass die Verwaltung in aller Kürze den Sachverhalt zu den rechtlichen Voraussetzungen zusammengestellt hat und übergibt an Frau Göttsche.
Frau Göttsche informiert an Hand einer Präsentation über die in den letzten Wochen und Monaten von der Verwaltung bereits bearbeiteten Aspekte und fasst die rechtlichen und die planerischen Grundlagen zusammen. Die Präsentation ist als Anlage zur Sitzung im Bürgerinformationssystem hinterlegt.
Bei der Beurteilung geeigneter Flächen werden sowohl die städteplanerischen als auch die landschaftsplanerischen Aspekte berücksichtigt, ebenso wie die Biodiversität.
Insbesondere zu den planerischen Grundlagen wurde auf Veranlassung der Stadt Wedel ein Runder Tisch beim Kreis einberufen. Dabei habe auch ein Landesvertreter dargelegt, welche Schritte in den Kommunen unternommen werden müssen. Insbesondere sind zuerst die Belegungen und Zwänge (z.B. Schutzgebiet) zu prüfen. Anschließend sind zuerst die „weißen“ Flächen näher zu betrachten, d.h. Flächen ohne Belegung. Anschließend fände dann eine Abstimmung mit den Nachbarkommunen statt.
In der Überprüfung und Einordnung der Flächen sei die Verwaltung bereits sehr weit im Prozess, sobald die Zusammenstellung erarbeitet sei, wird diese auch an den Planungsausschuss verschickt. Daher bittet die Verwaltung darum, den Antrag vorerst zurückzustellen, damit nicht lediglich zwei Flächen im Landschaftsschutzgebiet in den Fokus rücken, sondern ein Gesamtkonzept geprüft wird.
Frau Kärgel weist darauf hin, dass es in dem Antrag nicht um konkrete Flächen geht, sondern um zwei große Landschaftsschutzgebiete, die das Stadtgebiet umgeben. Alle Flächen, die den Stadtwerken Wedel bisher vorgeschlagen worden seien, lägen innerhalb dieser Gebiete. Photovoltaik-Anlagen sprächen nicht grundsätzlich gegen Biodiversität oder Landschaftsschutz. So wäre beispielsweise die Wiese am Wespenstieg sicherlich weniger durch Unkrautvernichtungsmittel zerstört worden, wenn dort eine solche Anlage gestanden hätte. Die Stadtwerke hätten zugesichert, dass auch eine Verbindung mit Landwirtschaft und Ackerbau infrage käme. Erneuerbare Energien würden dringend gebraucht und die Stadt müsse abwägen, ob dieser Ausbau vielleicht wichtiger sei als die Festlegung als Landschaftsschutzgebiet um endlich anzufangen mit der Energiewende. Das Land habe die Voraussetzungen geschaffen, lediglich der Kreis stemme sich dagegen
Der Vortrag der Verwaltung könne in Teilen nachvollzogen werden, aber warum der Antrag zurückgezogen werden soll, erschließe sich nicht. Vielmehr sollte der Bürgermeister in der Runde seiner Amtskollegen Werbung für das Vorgehen machen und auch die Landrätin ansprechen. Wenn die Politik nicht Verantwortung übernehme, könne nichts bewegt werden.
Herr Kaser bestätigt den regelmäßigen Austausch, auch zu solchen strategischen Themen.
Frau Göttsche teilt die Ansicht, dass Solarfreiflächen, allgemein erneuerbare Energien für die Energiewende gebraucht werden. Es finden regelmäßige Gespräche mit dem Kreis statt, aber die Verhandlungsbasis der Verwaltung ist besser, wenn der vollständige Plan aufgestellt und mit den Nachbarkommunen abgestimmt ist. Dann böte sich auch die Möglichkeit über Randzonen im Landschaftsschutzgebiet mit nicht besonders schützenswertem Zustand zu reden und dort ein neues Konzept zu entwickeln.
Auf Nachfrage von Frau Kärgel bestätigt Frau Göttsche, dass zwar dennoch grundsätzlich weiterhin Photovoltaikanlagen als bauliche Anlagen im Landschaftsschutzgebiet ausgeschlossen wären, aber mit Vorlage des Gesamtplans könnten Anträge für Ausnahmegenehmigungen gestellt werden.
Die FDP-Fraktion teilt die Argumentation der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur gewünschten Anpassung der Landschaftsschutzverordnung. Bevor mit dem Kreis oder Nachbargemeinden über Einzelflächen diskutiert wird, sollte die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen werden. Es sei entsetzlich, dass die Vorgaben so eng seien, dass Grünland nicht für Solaranlagen genutzt werden kann.
Die CDU-Fraktion fragt, ob es Pläne des Landes gäbe, die Photovoltaik-Anlagen zu privilegierten Anlagen zu erklären. Das wird verneint, die Landschaftsschutzverordnung sei dabei nicht im Blick.
Der Vorsitzende stellt den Antrag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt:
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Bei der Kreisverwaltung Pinneberg zu beantragen, dass in den Kreisverordnungen über die Landschaftsschutzgebiete „Holmer Sandberge und Moorbereiche“ (LSG 05) vom 20.12.2002“ sowie „Pinneberger Elbmarschen“ (LSG 04) vom 29.03.2000
jeweils der § 5 „Genehmigungsbedürftige Handlungen, Ausnahmen“
für die Möglichkeit einer Errichtung von Solar-Freiflächenanlagen folgendermaßen geändert wird:
§ 5 Genehmigungsbedürftige Handlungen, Ausnahmen
(1) Nach Maßgabe des § 54 Abs. 1 LNatSchG kann die untere Naturschutzbehörde Ausnahmen für folgende genehmigungsbedürftige Handlungen zulassen, soweit sich dies mit dem Schutzzweck nach § 3 Abs. 2 und den besonderen Schutzzielen des § 3 Abs. 3 vereinbaren lässt. […]
(2) In der Randzone können außerdem nach Maßgabe des Absatz 1 für folgende genehmigungsbedürftige Handlungen Ausnahmen zugelassen werden …
Es ist hier neu einzufügen:
– die Errichtung oder Änderung von Solar-Freiflächenanlagen,
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Für die Beantragung einer Ausnahme bzw. Änderung der Kreisverordnung sind nach § 7 der Kreisverordnungen zu den Landschaftsschutzgebieten LSG 04 und LSG 05 Pläne und Beschreibungen der geplanten Solar-Freiflächenanlagen zu erstellen und einzureichen.
(Den Stadtwerken Wedel liegen bereits Interessensbekundungen / Flächenangebote von Verpächtern vor.)
- Falls für den Antrag bei der Kreisverwaltung erforderlich, ist ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans für die angebotenen Flächen zu erstellen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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411,4 kB
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