10.11.2022 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss
- Datum:
- Do., 10.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Jannik Krause zeigt auf, dass es ihm nicht möglich gewesen wäre an der heutigen Sitzung teilzunehmen, wenn er mit dem Bus hätte kommen wollen. Grund dafür ist das unzureichende Angebot an Fahrzeiten. Weiter verweist er auf ein bereits eingereichtes Schreiben an den Bürgermeister, in dem drei Anliegen thematisiert werden:
- Eine ordnungsgemäße Bushaltestelle von U-Garstadt Richtung Wedel in der Höhe Fährenkamp/Eggernkamp
- Eine Bedarfsampel auf der Höhe Fährenkamp/Eggernkamp zum Überqueren der Pinneberger Straße
- Bedarfsgerechte Busfahrzeiten
Dem Schreiben wurden 305 unterstützende Unterschriften beigefügt.
Er stellt die Frage, was für die betroffenen Personen getan wird, um deren Sicherheit zu gewährleisten.
Frau Woywod erklärt, dass die Genehmigungen für die Bushaltebucht von der Straßenverkehrs-Genossenschaft Schleswig-Holstein eG (SVG) und dem Landesbetrieb Verkehr (LBV-SH) erteilt wurden. Der Bau ist vorgesehen zwischen dem 28.11. und dem 15.12.2022. Die Errichtung der Ampel kann erst nach Erteilung der Genehmigung des LVB-SH erfolgen.
Eine Einwohnerin meldet sich und bringt ein, dass die Fußgänger*innen Sicherheit benötigen. Sie fordert die Sensibilisierung der Kraftfahrzeugfahrenden ein. So sei eine Geschwindigkeitsbegrenzung und/oder ein Hinweisschild, dass die Straße von Fußgänger*innen gequert wird nötig.
Frau Sinz gibt zur Auskunft, dass es sich bei solchen Maßnahmen, um verkehrsrechtliche Anordnungen handelt, die von der Verkehrsbehörde zu veranlassen sind und der Genehmigung des LBV bedürfen. Sie nimmt den Wunsch gerne auf und leitet diesen an die Verkehrsbehörde der Stadt Wedel weiter.
Es kommt das Thema Ausbau in der Moorwegsiedlung (Im Sandloch, Sanlochweg und Kleinsiedlerweg) zur Sprache. Währenddessen werden Plakate mit Geldsummen, die die Erschließungsbeiträge aufzeigen sollen, von den Einwohner*innen entfaltet.
Herr Mike Pohlmann äußert sein Unverständnis, dass die drei Straßen bislang nicht erschlossen sein sollen. Er fordert die Benennung der gesetzlichen Grundlage ein.
Frau Woywod äußert ihr Verständnis für die Annahme. Sie gibt an, dass Bohrkerne aus den Straßen entnommen wurden, um deren Beschaffenheit zu prüfen. Hierbei wurde festgestellt, dass die Straßen lediglich als Provisorium erstellt wurden. Daher sind die Straßen im Sinne des Baugesetzbuches und der Satzung für Erschießungsbeiträge als nicht erstmalig hergestellt anzusehen. Weiter erklärt Sie, dass nur die Ausbaubeiträge per Beschluss ausgesetzt wurden. Bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen besteht keine Option diese auszusetzten, da sie per Gesetz zu erheben sind.
Frau Heidrun Schinkel bezieht sich auf die Beschlussvorlage. Hier steht geschrieben, dass die Straßen wichtig für die zukunftsfähige Stadtentwicklung sind. Sie möchte die Bedeutung dessen verstehen.
Frau Woywod schildert, dass sich hierunter die Sicherstellung der Bewegung im Stadtgebiet verstehen lässt. Die Gehwege im betroffenen Gebiet sind zum Teil unbefestigte Wege und nicht barrierefrei. Die Stadt ist verpflichtet die Verkehrssicherung zu gewährleisten.
Herr Thomas Buhse möchte in Erfahrung bringen, wer die Prüfung vorgenommen hat und wie die Prüfung erfolgt ist.
Frau Woywod gibt zur Auskunft, dass die Prüfung von den Mitarbeiter*innen des Fachdienstes Bauverwaltung und öffentlichen Flächen vorgenommen wurde. Diese haben die Dokumentation in den Akten und die rechtliche Lage geprüft sowie die bereits benannten Probebohrungen veranlasst. Als rechtliche Grundlage dienten die §§ 127 ff. des Baugesetzbuches.
Herr Buhse meldet sich erneut und stellt mit Nachdruck die Frage, ob die Straßen seit 70 Jahren also nicht erschlossen sein sollen.
Frau Woywod bestätigt unter Bezugnahme auf die rechtliche Lage.
Ein Einwohner möchte das Meinungsbild des Ausschusses erfahren, ob den die Umsetzung sinnvoll und angemessen sei.
Herr Hagendorf von der Fraktion Die Grünen gibt zur Auskunft, dass bereits ein Antrag auf Aufschub der Maßnahme gestellt wurde. Der Zeitpunkt sei unglücklich gewählt, da die Bürger*innen bereits durch die Inflation belastet sind.
Die CDU-Fraktion sieht die Maßnahme als notwendig an und rechnet mit einer Verschiebung. Die Verschiebung hätte zur Folge, dass auch die Erhebung der Beiträge sich entsprechend herauszögern würde.
Frau Birte Meister erkundigt sich für ihre Nachbarn, die einer älteren Generation angehören und am Ende Sandlochweges wohnen. Sie berichtet, dass diese bereits Beträge für einen Ausbau entrichtet haben und nun fürchten erneut zahlen müssen.
Frau Woywod bestätigt den bereits erfolgen Ausbau für diesen Bereich und auch, dass bereits Beiträge hierfür erhoben wurden. Im Falle einer erneuten Baumaßnahme in diesem Bereich, werden daher keine Beiträge von diesen Grundstücksanliegern erhoben. Die Kosten werden zur Lasten der Stadt gehen.
Herr Frank Beckmann bezieht sich ebenfalls auf die rechtliche Lage und richtet den Blick auf die Beschaffenheit, die seit mehr als 50 Jahren besteht. Er sieht keine Notwendigkeit zum Bau und verweist auf andere Straßen im Stadtgebiet, die einen höheren Bedarf haben.
Frau Woywod verweist erneut auf die Verkehrssicherungspflicht.
Eine Einwohnerin erfragt, ob Alternativen angedacht wurden. Im Sinne des Klimas regt sie an, dass eine Versiegelung der Gehwege zu überdenken ist.
Frau Woywod berichtet, dass unterschiedliche Varianten erarbeitet, geprüft und vorgestellt wurden. In diesem Prozess hat sich eine Variante hervorgetan, die nun von der Verwaltung und Politik favorisiert wird. Im Rahmen der Anwohnerbeteiligung wurde den Einwohner*innen die Möglichkeit gegeben sich ebenfalls mit Vorschlägen einzubringen. Dieser Prozess erzielte jedoch bis heute wenig Resultate.
Herr Klaus-Peter Popp bezeichnet die anstehenden Beiträge, auf Grund der Höhe, als existenziell. Der Zeitpunkt ist schlecht gewählt und auch eine Besserung der Lage sei nicht in Sichtweite. Er fragt an, wie mit Personen umgegangen wird, die nicht in der Lage sind zu zahlen.
Frau Woywod beschreibt, dass die Beiträge erst ein Jahr, nach Eingang aller Rechnungen für die Fertigstellung der jeweiligen Straße, erhoben werden. Zum gegebenen Zeitpunkt werden dann gemeldete Einzelfälle geprüft. Es besteht die Möglichkeit zur Stundung.
Der Vorsitzende verweist auf die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wedel, die die Einwohnerfragestunde auf 30 Minuten eingrenzt.
Er bricht die Einwohnerfragestunde ab und bietet den Einwohner*innen die Möglichkeit an ihre Fragen schriftlich einzureichen, damit diese in der nächsten Einwohnerfragestunde beantwortet werden können.
