19.05.2022 - 7.3 Anfrage - Bebauungsplan Nr. 76 "Rad- / Fußwegev...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

Herr Wuttke fragt, was mit dem Rest des B-Planes passiere, wenn der B-Plan in Teilen für ungültig erklärt und der Rest nicht beanstandet werde.

Die Justiziarin der Stadt Wedel antwortet, dass wenn die Entscheidung des OVG Schleswig bestätigt werde, dann sei der B-Plan den Rad- und Fußweg betreffend wirksam. Dieser Teil des B-Planes müsse dann nicht erneut bearbeitet werden.  Allein bezüglich der nördlichen Grünfläche, die an den Rad- und Fußweg angrenzt, sei der B-Plan dann unwirksam. Für diesen Bereich gelte dann der ursprüngliche B-Plan weiterhin und ob bzw. welche Planung dann erforderlich werde, sei dann zu prüfen. Der ursprüngliche B-Plan habe die Trasse der Südumfahrung zum Inhalt.

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