12.12.2022 - 9.2 Anfrage der SPD-Fraktion zum alten Werkhafen im...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.2
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 12.12.2022
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Wirtschaft und Steuern
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Herr Rüdiger verliest weitere Anfragen zu diesem Thema.
„Ich hatte eine Anfrage zum Rückbau des Hafengeländes (ehern. Schnalles Hafen) gestellt. Die ist nun von der Verwaltung beantwortet worden. Ich möchte nur grundsätzlich zur Beantwortung durch die Verwaltung Stellung nehmen und bitte meine Antwort zum Protokoll zu nehmen.
Eigentlich werden Straßen, Geh- und Radfahrwege im UBFA und im PLA die Planungen beraten und beschlossen. Aber da der BusinessPark beim HFA angesiedelt ist, muss hier auch über Bauleistungen und Alternativen diskutiert werden. Wer hat die technische Begleitung der Planung und Ausführung noch begleitet oder hat das die Verwaltung übernommen?
Wie die Verwaltung mitteilt, soll künftig der Radweg durch den alten Werkshafen geleitet werden und auf den Elbring im BusinessPark führen. Das Gefälle beläuft sich auf durchschnittlich 12 % und es sollen Schilder aufgestellt werden mit dem Aufdruck „Allgemeiner Geh- und Radweg“. Soweit die Aussage der Verwaltung.
Das kann es doch nicht sein! Die tatsächliche Steigung des Geh- und Radweges ist viel höher (das Quergefälle ist von der Verwaltung nicht angeben da es nur 4 % sein darf) und hier führen zwei Fahrradwege entlang, der „Internationale Fahrradweg“ und der „Nordsee-Radweg“. Der Straßenbelag ist m. E. völlig ungeeignet für diese Steigung sowohl für Radfahrer als auch für Fußgänger. Fußgänger können insbesondere bei Regen die Straße nur schwer benutzen wegen der Rutschgefahr.
Im BusinessPark sollen einmal hunderte von Menschen arbeiten. Schöne Büroräume mit Elbblick. Nur Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung haben keinen Zugang zum ehemaligen Hafengelände.
Nach der DIN 18040-3 gibt es auch andere Möglichkeiten um eine Barrierefreiheit zu erreichen. Es gibt natürlich alternative Maßnahmen zur Höhenüberwindung. Die gesamte Straße ist eine Fehlplanung.
Und dann noch die Wiederherstellungskosten für die Straße in diesem Jahr. Die Verwaltung führt an: Der Schaden ist den unglücklichen Wetterereignissen geschuldet. Ich glaube, die Schäden sind noch innerhalb von 6 Monaten nach Fertigstellung der Straße entstanden. Hat die Verwaltung keine Gewährleistungen mit den Auftragnehmern vereinbart oder ist das nicht üblich?
Bezüglich des Trampelweges parallel zum Zaun des Kraftwerks hoffe ich, dass dieser barrierefrei ausgeführt wird, damit alle Menschen ihn benutzen können und nicht ein Schild „Für Menschen mit Mobilitätsbehinderung gesperrt“, aufgestellt werden.“
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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503 kB
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