09.05.2022 - 8.1 Vorkaufsrechte der Stadt Wedel und Vorkaufsrech...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Es wird darauf hingewiesen, dass das Bundesbauministerium derzeit an einer Gesetzesänderung zum kommunalen Vorkaufsrecht arbeite.

Herr Wuttke berichtet von einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Kommunalen Vorkaufsrecht vom 09.11.2021 (Az BVerwG 4 C 1.20).

Die WSI erkenne in der Vorlage keine richtige Handlungsempfehlung und bittet darum, auch Referenzen und Mustersatzungen von anderen, mit Wedel vergleichbaren Kommunen einzuholen.

Die SPD schlägt vor, den Tagesordnungspunkt zu vertagen bis die neuen Regelungen des Bundes feststehen und die Verwaltung zu beauftragen, Vorkaufsrechte im Rahmen der derzeitigen Möglichkeiten zu nutzen.

Die CDU plädiert dafür, zunächst abzuwarten, was auf Bundesebene entschieden werde, bevor unnötiger Arbeitsaufwand erzeugt werde. Bei den Vorkaufsrechten gehe es um einen Eingriff in die Eigentumsrechte, welcher den Wert eines Grundstückes mindert. Daher sollten die Regelungen Hand und Fuß haben.

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.