15.03.2022 - 6 Ausbau der Straße Tinsdaler Weg - Vorplanung - ...
Grunddaten
- TOP:
 - Ö 6
 
- Gremium:
 - Planungsausschuss
 
- Datum:
 - Di., 15.03.2022
 
- Status:
 - gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
 
- Uhrzeit:
 - 18:00
 
- Anlass:
 - Sitzung
 
- Beratung:
 - öffentlich
 
- Vorlageart:
 - Beschlussvorlage
 
- Federführend:
 - Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen
 
- Beschluss:
 - vertagt
 
Wortprotokoll
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen kritisieren die vorgeschlagene Planung eines Schutzstreifens für den Radverkehr im Abschnitt Bahnhofstraße bis Galgenberg. Bei einer solchen Lösung werde der Sicherheitsabstand von den Fahrzeugen meist nicht eingehalten. Die bereits bei der Beratung des Mobilitätskonzeptes unter TOP 4.2 angesprochene Idee einer Einbahnstraßenlösung wird in der Vorlage nicht berücksichtigt. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen wird auf Grund der vorgeschlagenen Lösung im 1. Abschnitt der Vorlage daher nicht zustimmen.
Die CDU-Fraktion wird der Vorlage in dieser Form ebenfalls nicht zustimmen. Die Ideen der Bürger*innen aus der Planungswerkstatt sind in der Vorlage weder geprüft noch umgesetzt worden. Es wird daher vorgeschlagen, dass der Planungsausschuss die Verwaltung bittet, die Einbahnstraßenvariante zu prüfen. Erst im Anschluss könnte im Planungsausschuss entschieden werden.
Frau Boettcher erläutert die vorliegende Planung, die bereits vor zwei Jahren begonnen wurde und sich an den vorliegenden Gegebenheiten orientiert. Der Tinsdaler Weg gehört zum –im November 2020 vom Rat aktualisiertem – Vorbehaltsnetz und wird täglich von ca. 8.000 Fahrzeugen passiert. Die beiden dargestellten Abschnitte sind vom Straßenquerschnitt und der angrenzenden Bebauung sehr unterschiedlich. In Teilen wird der Busverkehr geführt und es tritt Schwerlastverkehr auf.
Grundlegend neue Ideen sind hier mangels vorliegender politische Beschlüsse von der Verwaltung bisher nicht eingeplant. Dennoch sollte auf Grund der ersten Erkenntnisse aus dem Mobilitätskonzept die Situation des Radverkehrs verbessert und nicht lediglich der IST-Zustand erneuert werden.
Bei Zustimmung der Ausschüsse zur Vorlage würde das öffentliche Beteiligungsverfahren beginnen können, daran wären auch die Anlieger und die Beiräte beteiligt. Die Rückmeldung fließen anschließend in die weitere Planung ein.
Frau Sinz ergänzt, dass an der vorliegenden Planung ein klassischer Konflikt deutlich wird, der zukünftig womöglich häufiger auftreten wird. Im Abschnitt A entfielen durch die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens die sehr ausgelasteten Möglichkeiten des Parkens im Randbereich der Straße. Dies hätte gravierende Auswirkungen auf die Anwohnenden. Hier müsse sich die Politik vor einer öffentlichen Beteiligung positionieren. Weitere Veränderungen der Planung wie eine Einbahnstraßenlösung oder die Einrichtung einer Tempo-30-Zone könnten auch zu einem späteren Zeitpunkt in die Planung einfließen.
Die SPD-Fraktion würde sich für den Tinsdaler Weg mindestens in eine Richtung einen richtigen Fahrradweg und einen richtigen Gehweg wünschen. Daher sollte das Mobilitätskonzept abgewartet werden, da solche Wege bei einer Einbahnstraßenlösung eventuell auch in beide Richtungen möglich seien.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen möchten eine gerechtere Verteilung der Verkehrsflächen erreichen, dabei müssten auch die Anwohnenden einbezogen werden. Idealerweise sollte der Radwegdurchgehend und auf allen Abschnitten gleichwertig sein. Neben der Einbahnstraßenlösung sollte auch die Möglichzeit der Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h anstelle einer Tempo-30-Zone geprüft werden.
Die CDU-Fraktion beantragt, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen und die Verwaltung aufzufordern, eine dritte Variante mit einer Einbahnstraßenlösung in die Vorlage aufzunehmen.
Frau Sinz bestätigt auf Nachfrage des Seniorenbeirates, dass bei einer grundsätzlichen Veränderung der Verkehrsführung unter Einbeziehung der umliegenden Straßen (z.B. Feldstraße) auch die Beteiligung der dortigen Anwohnenden geprüft wird.
Herr Burmester stellt den Antrag zur Abstimmung.
Anlagen zur Vorlage
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