08.02.2022 - 3.1 Rövkampweg 7, Erweiterung Zwischenlagerfläche
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 08.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Herr Burmester verliest den Beschlussvorschlag. Auf Grund der schlechten Tonübertragungsqualität wiederholt Herr Eichhorn das Vorgelesene.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Informationen von der Verwaltung, ob das Gelände regelmäßig kontrolliert wird. Es besteht die Befürchtung, dass durch die gelagerten Materialien Lacke und Chemikalien freigesetzt werden, die den Boden und das Grundwasser gefährden. Zusätzlich möchte die Fraktion wissen, wie viele Beschäftigte der Betrieb bei der Nutzung dieser nicht unerheblichen Fläche hat.
Die SPD-Fraktion hat die Vorlage ausführlich beraten. Die überplante Fläche liegt auf der möglichen zukünftigen Nordspange. Im Außenbereich sei eine solche Planung zur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, dies sei jedoch der Fall. Daher wird die Fraktion der Beschlussvorlage nicht zustimmen.
Die CDU-Fraktion wird aus dem gleichen Grund den Beschlussvorschlag ablehnen. Die Nordspange sei eine Voraussetzung für den Beschluss des Rahmenplans Wedel Nord, das erweiterungsvorhaben würde dieser Planung entgegenstehen. Der Bauherr könnte jedoch prüfen, ob solch eine Erweiterung auch südlich der Trasse möglich sei.
Die Fraktion Die Linke möchte wissen, ob durch die Rückbauverpflichtung zusätzliche Kosten entstehen und wer diese tragen müsste.
Frau Warsitz erläutert, dass es bei Vorhaben im Außenbereich möglich ist, das Einvernehmen zu befristen, hier verbunden mit dem Ereignis, dass die Fläche benötigt wird.
Die angefragten Kontrollen unterliegen unterschiedlichsten Zuständigkeiten, z.B. der Abfallbehörde des Kreises und der unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde. Über den Zeitpunkt und den Umfang der Kontrollen wird die Stadt jedoch nicht informiert. Allerdings wurde im Zuge der Antragsbearbeitung eine Ortsbegehung durchgeführt.
Frau Möller ergänzt, dass im Betrieb des Antragstellers ausschließlich Naturholz verarbeitet wird und dort 15 Mitarbeiter*innen beschäftigt sind.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt sich die Frage, warum bei der Verarbeitung von ausschließlich naturbelassenen Materialien ca. 4.000 qm wasserdicht versiegelt werden sollen.
Frau Möller führt aus, dass es sich vornehmlich um Laub, Grasschnitt und Naturhölzer handelt, beispielsweise durch die Laub- und Strauchaktion. Auch Naturmaterialien könnten jedoch z.B. Nährstoffe freisetzen, die im Wasserschutzgebiet nicht in den Boden übergehen sollten. Es werde jedoch nur ein Teil der Fläche vollversiegelt, zusätzlich ist eine teilweise Versiegelung zwecks Befahrbarkeit geplant.
Auf Grund der kurzzeitigen Abwesenheit eines Mitgliedes wird die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen.
Nach der Wiedereröffnung der Sitzung vertritt die FDP-Fraktion die Ansicht, dass es keinen Grund gebe, der Vorlage nicht zuzustimmen. Es entstünden keine Kosten für die Stadt und die bisher vorgebrachten Bedenken konnten durch die Verwaltung aus dem Weg geräumt werden.
Die CDU-Fraktion fragt, ob es die Möglichkeit gebe, die nicht auf der Trasse der Nordspange liegenden Flächen weiter südlich und westlich für die Betriebserweiterung zu nutzen.
Frau Möller erläutert, dass die bisherige Planung darauf ausgerichtet war, die Betriebsflächen so weit entfernt wie möglich von der –auch zukünftigen – Wohnbebauung einzurichten. Durch die Rückbauverpflichtung seien die Flächen für einen zukünftigen Straßenbau gesichert, ermöglichen jedoch dem Antragsteller zum jetzigen Zeitpunkt eine ideale Erweiterung mit zusammenhängendem Betriebsplatz.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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509,9 kB
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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