19.10.2021 - 5 Einvernehmen nach dem BauG...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Burmester führt in den Tagesordnungspunkt ein. Das Amtsgericht Pinneberg musste auf Grund von Gebäudeschäden geräumt werden. Nun steht eine langwierige Sanierung bevor. Das Gebäude am Strandbaddamm bietet sich für die Nutzung als Übergangslösung an. Erforderlich ist jedoch die Erteilung des Einvernehmens auf Grund der Nutzungsänderung. Vorgesehen ist die Erteilung der Genehmigung für 5 Jahre mit einer Option auf Verlängerung.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen weist darauf hin, dass an dieser Stelle auch gelegentlich Ideen für die Schaffung von Wohnraum bekannt würden und möchte sicherstellen, dass mit der heutigen Erteilung des Einvernehmens kein Präjudiz für ein solches Vorhaben entsteht. Sollte eine weitere Nutzungsänderung notwendig sein, würde ein neues Einvernehmen erteilt werden müssen und bei einem möglichen vorzeitigen Auszug des Amtsgerichts die ursprüngliche Nutzungsbeschränkung greifen.

Die Verwaltung bestätigt diese Annahmen.

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Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30, 31 und 36 Abs. 1 BauGB für die befristete Nutzungsänderung für eine Teilfläche in der Straße Strandbaddamm 2 in Wedel zu erteilen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

13

0

0

CDU-Fraktion

4

0

0

SPD-Fraktion

3

0

0

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

3

0

0

FDP-Fraktion

1

0

0

WSI-Fraktion

1

0

0

Fraktion Die Linke

1

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage