19.10.2021 - 1.2 Aktuelle Fragen der Einwohner*innen

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Wortprotokoll

Frau Binz-Vedder hat schriftliche Fragen zu der Projektskizze Överkant eingereicht.

Frage1: Ist der Planungsausschuss und die Verwaltung und die Mobilitätsmanagerin darüber rechtzeitig informiert und einbezogen worden?

Frage2: Welche Vorschläge wird die Stadt Wedel dazu einbringen?

Die Vorschläge des Antrags zum ÖPNV für den 5.RNVP, die im Juni 2020 einstimmig im Planungsausschuss verabschiedet wurden, sind erst teilweise berücksichtigt worden. Es gibt noch viel zu tun!

Frage 3: Kann die verschuldete Stadt bzw. der Kreis bei einer Förderquote bis zu 80% die restlichen 20% überhaupt stemmen?

Frage 4: Was wurde im künftigen Mobilitätskonzept nach einem Jahr für den ÖPNV eigentlich geplant und im Haushalt berücksichtigt?  Auch die Beschlüsse im Kreis vom 14.9. bezüglich der neuen Buslinie 395 haben ja auch Kostenanteile, die die Stadt bezahlen muss (z.B. Haltestelle Fährenkamp und Querung?).

Frau Sinz beantwortet die Fragen:

Antwort 1: Die Stadt Wedel ist nicht über die Projektskizze „ÖVerKAnt“ informiert und/oder einbezogen worden. Hingewiesen wird auf die Zuständigkeit der Hamburg-Randkreise bzw. des Kreises Pinneberg. Die ÖPNV-Thematik wird hier im Rahmen des Regionalen Nahverkehrsplans (RNVP) behandelt; zuständig für die Bearbeitung ist die SVG Südholstein Verkehrsservicegesellschaft in Norderstedt (Herr Mozer).

Antwort 2: Der Beschluss des Planungsausschusses über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.06.2020 wurde am 19.06.2020 an die SVG weitergeleitet. Im Antwortschreiben vom 01.07.2020 von Herrn Mozer wird vermerkt, dass wesentliche Teile im RNVP-Entwicklungskonzept direkt oder sinngemäß berücksichtigt worden sind. Sobald der endgültige RNVP vom Kreistag beschlossen wurde, wird mit der Umsetzung begonnen. Und: „Wann die „Wedeler“ Punkte drankommen, lässt sich heute nicht belastbar vorhersagen, denn das ist von vielen Einflussfaktoren abhängig (Priorisierung, Finanzierung etc.)“.

Antwort 3: Voraussetzung für eine Antragstellung hinsichtlich einer Förderung sind mit der SVG bzw. im Rahmen des RNVP abgestimmte Maßnahmen.

Antwort 4: Das Mobilitätskonzept befindet sich noch in Bearbeitung bzw. in der Phase der Beteiligung der Öffentlichkeit. Insofern gibt es noch keine Ergebnisse hinsichtlich zu ergreifender Maßnahmen. Entsprechend sind auch noch keine erforderlichen politischen Beschlüsse gefasst worden.

Für die neu anzulegende Haltestelle Fährenkamp werden im Investitionsplan 2022 50.000 Euro eingeworben. Hiervon werden vom Kreis per Kreiszuweisung 25.000 Euro übernommen.

Frau Binz-Vedder fragt nach, wann die Ergebnisse des Mobilitätskonzepts vorliegen werden. Frau Sinz weist darauf hin, dass der Zeitplan bereits mehrfach ausführlich erläutert wurde. Durch die gute und intensive Bürger*innenbeteiligung mit Befragungen, Bürgerforum und Planungswerkstätten sind mehrere Prozessschritte notwendig. Auch nach politischem Beschluss eines Mobilitätskonzeptes werden nicht binnen kürzester Zeit alle Wünsche und Planungen umgesetzt werden können, eine solche Erwartung sei unrealistisch.

 

Herr Pflüger fragt, warum in der Bahnhofstraße der Zebrastreifen auf Höhe der Bäckerei Junge kaum noch erkennbar sei.

Frau Hans erläutert, dass dieser – ebenso wie der Fußgängerüberweg in Höhe der Post – lediglich ein Provisorium während der Bauphase der Volksbank war und nun, da der Fußweg an dieser Stelle wieder nutzbar ist, entfernt wurde. Für eine dauerhafte Einrichtung müsste geprüft werden, ob eine rechtliche Grundlage (z.B. eine Gefahrenlage oder eine hohe Querungsfrequenz) notwendig ist.

Von den Mitgliedern des Planungsausschusses wird angeregt, den Zebrastreifen auf Höhe der Post dauerhaft bestehen zu lassen. Bei den Überlegungen sollte nicht erst eine Gefahrenlage notwendig sein, sondern auch der Komfort für die Bürger*innen eine Rolle spielen.

Frau Hans ergänzt, dass mit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges auch Kosten für die notwendige dauerhafte Beleuchtung entstehen. Im Hinblick auf die Überlegungen der Arbeitsgruppe Mobilität, in der Bahnhofstraße die Einrichtung einer Tempo-30-Zone zu prüfen, sollte vorerst von diesen Ausgaben abgesehen werden. In einer Tempo-30-Zone seien keine Fußgängerüberwege vorgesehen.

Der Vorsitzende bittet darum, in einer der nächsten Sitzungen die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen vorzustellen.

 

Ferner möchte Herr Pflüger anmerken, dass die Beantwortung seiner Fragen zum Autal in der letzten Sitzung aus seiner Sicht nicht korrekt sei. Er böte an, eine Begehung des Autals mit Verantwortlichen der Stadt zu machen, um aufzuzeigen, wo die regelmäßige Unterhaltung aus dem Planfeststellungsbeschluss von 1985 nicht erfolge.

Herr Grass weist darauf hin, dass Herrn Pflüger im Laufe der Jahre umfangreiche Information und Daten von Land, Kreis und Stadt zur Verfügung gestellt wurden. Es wurde schriftlich berichtet und dies mit den verantwortlichen Stellen abgestimmt, daher sei keine Begehung erforderlich. Der Bau der Sandfänge sei eine sehr gelungene Maßnahme, persönliche Einwände des Fragestellers müssten dahinter zurückstehen.