19.10.2021 - 1.1 Antworten der Verwaltung zu vorangegangenen Fragen

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Wortprotokoll

Frau Hans wurde von Herrn Schmidt gebeten, die Entscheidungsgründe der Verkehrsbehörde, warum am Rollberg keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 eingerichtet wird, dem Planungsausschuss mittzuteilen.

Einerseits gehört der Rollberg zum gerade im Jahr 2020 vom Rat aktualisierten Vorbehaltsnetz. Zum anderen setzen Streckengeschwindigkeitsbegrenzung voraus, dass besondere Voraussetzungen, wie beispielsweise eine erhöhte Unfalllage, gegeben sind. Dies ist im Rollberg nicht gegeben. Auch die örtlichen Verhältnisse stellen keine besondere Gefahrenlage dar. Dies ist den Anwohner*innen in einer Videokonferenz (vor deren Schreiben an die Fraktionen) unter Beteiligung von Vertreter*innen der Verwaltung und des VHH erläutert worden. Zusätzlich wurde der Kreis Pinneberg gebeten, an dieser Stelle Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Diese wurden nach kurzer Zeit auf Grund eines zu geringen Verkehrsaufkommens abgebrochen.  Diese Punkte zusammengenommen haben zu der Bewertung der Verwaltung geführt. Eine erneue Überprüfung könnte beispielsweise dann erfolgen, sollte die Straßenverkehrsordnung im Hinblick auf die Einführung von Tempo 30 innerhalb geschlossener Ortschaften geändert werden.

Aus der Mitte des Ausschusses wird angemerkt, dass im Rahmen der AG Mobilität auch über die Linienführung der Busse im Stadtgebiet gesprochen wird. Möglicherweise könnte dies zu einer Entzerrung des Begegnungsverkehr der Busse am Rollberg führen.