10.08.2021 - 8 Einvernehmen nach dem BauG...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Burmester eröffnet die Aussprache.

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Auskunft, warum an dieser Stelle kein geschosswohnungsbau geplant wird.

Herr Grass erläutert, dass das Bauvorhaben sich nach dem vorhandenen Bebauungsplan richtet. Das Einvernehmen muss erteilt werden, weil eine Baugrenze überschritten werden soll. Insofern kann kein Vergleich zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren gezogen werden.

Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach den Bedingungen für das Vorkaufsrecht des nördlichen Zipfels des Grundstücks. Ziel der Stadt sollte sein, vor Erteilung des Einvernehmens mit der Eigentümerin zu einer Einigung für einen späteren Verkauf an die Stadt zu kommen.

Herr Grass und Frau Sinz verweisen darauf, dass ein Bescheid zu einer Bauvoranfrage nicht mit einer Bedingung verknüpft werden kann. Die betreffende Fläche wird im Bebauungsplan planungsrechtlich als Verkehrsfläche ausgewiesen. Bei einem Verkauf des Grundstücks kann die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben.

Die WSI fragt nach den Gründen für die Baugrenze, beispielsweise ob der Baugrund dort sicher sei. Die Verwaltung hat dazu keine Informationen, die Verantwortung liegt bei der Eigentümerin.

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Beschluss:

Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß §§ 30, 31 und 36 Abs.1 BauGB für das Vorhaben „Neubau von 4 Reihenhäusern in der Rissener Straße 13, bzw. Autal 12 (ehemals Mühlenstieg) in Wedel wird erteilt.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

10 Ja / 0 Nein / 3 Enthaltung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

10

0

3

CDU-Fraktion

4

0

0

SPD-Fraktion

0

0

3

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

3

0

0

FDP-Fraktion

1

0

0

WSI-Fraktion

1

0

0

Fraktion DIE LINKE

1

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?SILFDNR=1000142&TOLFDNR=1003906&selfaction=print