10.08.2021 - 8 Einvernehmen nach dem BauG...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 10.08.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Stadt- u. Landschaftsplanung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Burmester eröffnet die Aussprache.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bittet um Auskunft, warum an dieser Stelle kein geschosswohnungsbau geplant wird.
Herr Grass erläutert, dass das Bauvorhaben sich nach dem vorhandenen Bebauungsplan richtet. Das Einvernehmen muss erteilt werden, weil eine Baugrenze überschritten werden soll. Insofern kann kein Vergleich zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren gezogen werden.
Die SPD-Fraktion erkundigt sich nach den Bedingungen für das Vorkaufsrecht des nördlichen Zipfels des Grundstücks. Ziel der Stadt sollte sein, vor Erteilung des Einvernehmens mit der Eigentümerin zu einer Einigung für einen späteren Verkauf an die Stadt zu kommen.
Herr Grass und Frau Sinz verweisen darauf, dass ein Bescheid zu einer Bauvoranfrage nicht mit einer Bedingung verknüpft werden kann. Die betreffende Fläche wird im Bebauungsplan planungsrechtlich als Verkehrsfläche ausgewiesen. Bei einem Verkauf des Grundstücks kann die Stadt ihr Vorkaufsrecht ausüben.
Die WSI fragt nach den Gründen für die Baugrenze, beispielsweise ob der Baugrund dort sicher sei. Die Verwaltung hat dazu keine Informationen, die Verantwortung liegt bei der Eigentümerin.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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