07.06.2021 - 4 Einführung eines festgelegten Sitzungsendes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 07.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die eingereichten Anträge werden der Reihe nach eingebracht.
Frau Jacobs-Emeis bringt den interfraktionellen Antrag der SPD, FDP und Bündnis 90 / Die Grünen ein. Der Antrag sei Ergebnis eines harten Ringens in den Beratungen gewesen. Trotz gemeinsamen Workshops liegen nun drei Anträge zu diesem Thema vor. Die Begründung ist dem Antrag zu entnehmen.
Herr Schnieber stellt den Antrag der WSI vor. Dieser sei ein Änderungsantrag des interfraktionellen Antrags, der keine inhaltlichen Unterschiede aufweise, sondern juristisch anders formuliert wurde. Wichtige TOPs liegen aufgrund der Nichtöffentlichkeit häufig am Ende der Tagesordnung. Diese liefen Gefahr in die nächste Sitzung verschoben zu werden. Es wäre besser, wenn direkt eine Folgesitzung einberufen werden könnte, um eilige Entscheidungen früher treffen zu können. Die Formulierung „abschließende Behandlung“ solle durch „abschließende Beratung“ ersetzt werden, da das Thema nicht endgültig abgeschlossen werde.
Herr Fresch verliest den CDU Antrag. Dieser zielt darauf ab, mit einer 2/3 Mehrheit ausnahmsweise wichtige Angelegenheiten doch noch abschließen zu können. Dies sei gelebte Praxis im Kreistag.
Herr Kissig ergänzt, dass bei der vorletzten Sitzung des Rates so ein Fall eingetreten sei. Für relativ wenig wichtige Tagesordnungspunkte musste eine zusätzliche Sitzung einberufen werden. Die Beteiligung der Ratsmitglieder war entsprechend niedrig. Durch solche Folgesitzungen entstehen weitere Kosten, obwohl die Tagesordnung auch hätte beendet werden können. Daher sollte eine Öffnungsklausel aufgenommen werden, wobei 2/3 der Ratsmitglieder die Weiterführung der Sitzung beschließen müssten. Beim Kreis klappe dies prima, dort werde fast nie überzogen.
Herr Murphy führt aus, dass das Ziel geteilt werde. Allerdings sehe er keinen Grund, ohne Not durch eine starre Regelung eine unnötige Selbsteinschränkung des Rates einzuführen, unabhängig von der noch zu beratenden Tagesordnung. Aufgrund der Folgen, die manche der Beschlüsse nach sich ziehen, sollte es zumutbar sein, hin und wieder auch länger als 22 Uhr in einer Sitzung zu sein. Eine solche Regelung könnte darauf hinauslaufen, dass der Sitzungsbeginn auf 18 Uhr vorgezogen werden könnte und dies sei absolut nicht gewollt. DIE LINKE werde den CDU Antrag aufgrund der Öffnungsklausel unterstützen.
Für Frau Jacobs-Emeis sollten die Ausschussvorsitzenden stärker innerhalb der Sitzung lenken und darauf hinwirken, dass die Tagesordnung innerhalb der vorgegeben Sitzungszeit abgeschlossen werden könne. In dem Workshop, an dem hauptsächlich Frauen mitgewirkt hätten, wurde diese Öffnungsklausel nicht gewollt. Im Planungsausschuss wurde früher häufig mit einem direkten Folgetermin gearbeitet.
Frau Süß weist darauf hin, dass ein verlässliches Sitzungsende nicht nur für junge Mütter, sondern auch für Berufstätige wichtig sei. Eine feste Regelung könnte für bessere Disziplin sorgen und die Sitzungen verkürzen. Gegebenenfalls könnten auch wichtige Tagesordnungspunkte vorgezogen werden.
Herr Kissig erklärt, dass die Regelung beim Kreis sehr gut für Disziplin sorge. Der Grundgedanke war, Kommunalpolitik für Frauen attraktiver zu machen. Eine zweite zusätzliche Sitzung wäre aus seiner Sicht allerdings abschreckender als eine längere Sitzung. Die Sitzung könne auch nur verlängert werden, wenn 2/3 der Ratsmitglieder dies beschließen. Dadurch sei eine hohe Hürde vorhanden.
Frau Koschorrek weist darauf hin, dass ein Folgetermin beim HFA auf den kommenden Montag nicht ginge, da dann die Fraktionssitzungen angesetzt seien.
Anschließend lässt Herr Kissig über die eingebrachten Anträge abstimmen.
Zunächst wird der Änderungsantrag der WSI und der Antrag der CDU abgelehnt.
Der interfraktionelle Antrag wird angenommen.
