11.11.2021 - 4.2 Widmung der Verkehrsflächen des BusinessParks E...

Beschluss:
empfohlen
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Wortprotokoll

Im Gremium gibt es hierzu keinen Redebedarf.

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Beschlussempfehlung für den Rat:

Der Rat beschließt, die in der beiliegenden Widmungsverfügung genannte Verkehrsfläche vom BusinessPark Elbufer, die Straße Elbring, gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Es handelt sich um eine im privaten Eigentum des Betriebs gewerblicher Art (BgA) „BusinessPark“ befindliche Straße. Eine Übertragung an den öffentlichen Träger der Straßenbaulast kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen.

Gemäß § 6 Abs. 3 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein kann der Straßenbaulastträger, der auch Eigentümer ist, die Zustimmung für die Widmung erteilen. 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

13 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.wedel.sitzung-online.de/public/to020?SILFDNR=1000113&TOLFDNR=1004766&selfaction=print