05.05.2021 - 7.9 Anfrage der SPD-Fraktion zum Basketballplatz JRG

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Wortprotokoll

Herr Baars trägt den Antrag vor.

 

Der Bürgermeister ergänzt: Der Platz war ursprünglich eine reine Schulsportanlage. Der Zaun war irgendwann kaputt. Eine öffentliche Nutzung zwischen 21:00 und 7:00 Uhr ist nicht zulässig. Der Schulsport hat immer Vorrang.
Nach dem 1. Lockdown gab es massive Beschwerden von 2 Haushalten aus angrenzender Bebauung, weil sich die Lärmbelästigung bis in den späten Abend hineinzog. Er kann den Ärger grundsätzlich nachvollziehen.
Der Vorschlag von Anwohnern zu den Benutzungsregeln war allerdings sehr weitgehend.
Daraufhin wurde wieder ein Tor eingebaut. Noch nicht umgesetzt ist das lärmhemmende Ballfangnetz.

Verwaltungsintern wird diskutiert:

-          Nutzungsregelung für freie Nutzung zwischen 8:00 und 20:00 Uhr.

-          Schulsport hat Vorrang

-          Sonntags keine Nutzung

Es war nie vorgesehen, die Nutzung zu unterbinden. Aber es gibt noch keine konkrete Lösung. Daher wäre es schön, wenn der Ausschuss eine deutliche Meinung hat. Er lasse sich da gern beraten.

 

Herr Barop meint, es war klar, dass es Konflikte durch das neue Wohngebiet gibt. Werden Maßnahmen zur Lärmemission vorgegeben?

 

Herr Schmidt antwortet, dass die Konfliktsituation kein besonderer Punkt im Verfahren war. Es ist ausgeschlossen, den Platz nicht für die Öffentlichkeit bereitzustellen. Das Problem gibt es immer mal wieder. Jedoch hat sich die Nutzung im Sommer 2020 sehr verändert.

 

Herr Barop fragt, ob man das in der B-Plan-Planung berücksichtigen kann.

 

Und Frau Schilling möchte wissen, ob es solche Nutzungsregeln auf anderen Plätzen auch gibt. Müssten die Regeln dann dort auch umgesetzt werden? Oder würden wir das nun erstmalig einführen?

 

Herr Schmidt sagt, dass es das Problem auf anderen Plätzen nicht gibt. Und auch beim JRG gab es vorher keine Beschwerden.

 

Frau Kärgel führt an, dass es sich massiv zeigt, dass Wedel nicht genügend Angebote für Jugendliche hat. Die Lärmbelästigungen werden also zunehmen. Braucht es dann einen Aufpasser bei Sport- und Freizeitaktivitäten um die Anwohner zu schützen? Wir werden den Lärm sonst nicht verhindern können.

 

Der Bürgermeister stellt die Frage der Wirksamkeit von Lärmschutzmaßnahmen in den Raum. Das Thema Musik ist ein Vollzugsproblem. Wo soll man bei den Nutzungszeiten ansetzen? Und immer wieder das Problem: Wer setzt das durch? Wer kontrolliert? Nur Schilder aufstellen hilft leider nichts.

Herr Waßmann ergänzt, dass das Problem ja an der EBG auch bestand. Dort fiel die Entscheidung fürs Einzäunen als Teil des Gesamtkonzeptes.

 

Herr Fresch dankt für die Klarstellung. Und fragt, warum die Nutzungszeiten verkürzt werden sollen.

 

Herr Barop verliest eine Stellungnahme vom SC Rist. Die Sportflächen dürfen nicht eingeschränkt sondern eher ausgebaut werden. Öffentliche Sportflächen sind wichtig. Und auch am Hafen hat sich das wieder beruhigt. Aber aus Sicht der SPD sollte das lärmtechnisch begleitet werden.

 

Der Bürgermeister versteht daraus, dass der BKS nur eine geringe zeitliche Einschränkung wünscht und keine Sonntagsschließung.

 

Herr Barop ergänzt, dass auch ein Schallschutzgutachten gut wäre, weil durch die Neubauten eventuell eine andere Schallentwicklung entsteht.

 

Herr Dr. Murphy ist der Meinung, dass wenn ein Wohnungsunternehmen in so unmittelbarer Nähe zu einer Schule Wohnungen baut, muss man den Bauunternehmer in die Pflicht nehmen.

 

Frau Wittburg stimmt Herrn Dr. Murphy zu. Sie weist aber darauf hin, dass auch die Kinder geschützt werden müssen und hätte dazu gerne eine Stellungnahme vom Bürgermeister.

 

Der antwortet, es sei natürlich völlig klar, dass persönliche Bedrohungen von Kindern nicht gingen.

 

Abschließende Ansage von Herrn Waßmann: Es wird zunächst nichts geändert, der Platz bleibt offen.

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Anlagen zur Vorlage

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