20.10.2020 - 1.2 Aktuelle Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Sozialausschusses
- Gremium:
- Sozialausschuss
- Datum:
- Di., 20.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Es wurde eine Nachfrage zu den ergangenen Gebührenbescheiden, Änderung der Benutzungsgebühren der städtischen Wohnunterkünften gestellt.
Besteht die Möglichkeit die Rückwirkung abzuwenden und über eine moderate Erhöhung nachzudenken?
Herr Waßmann weist darauf hin, dass es sich um eine ordnungsrechtliche Unterbringung handele und kein Mietverhältnis zwischen den Bewohnern und der Stadt Wedel besteht. Bei den städtischen Unterkünften handelt es sich um kostendeckende Einrichtungen. Die neue Gebührensatzung ist vom Landesrechnungshof befürwortet worden. Herr Waßmann erläutert, dass es sich bei der Rückwirkung der Satzung nicht um eine Nachzahlung handelt.
Er weist darauf hin, dass die Selbstzahler nach § 12 der Gebührensatzung einen Antrag auf Ermäßigung stellen können.
Wie in den letzten Sitzungen besprochen, besteht die Möglichkeit der Evaluierung der Satzung innerhalb der nächsten Monate.
Die Ausschussmitglieder bitten um Mitteilung, wie viele Selbstzahler in den Unterkünften untergebracht und wie viele Widersprüche bereits eingegangen sind.
Frau Keck baten darum, die Diakonie hinsichtlich der Flüchtlingsbetreuung um Unterstützung zu bitten. Aus Ihrer Sicht muss die Stadt proaktiv handeln.
Antworten der Veraltung nach der Sitzung:
- Die Anträge auf Anwendung der reduzierten Gebühr gelten ab dem 01.07.2020.
- Nach unseren Erfahrungen setzten sich die Flüchtlinge eigenständig mit den Helfern der Diakonie in Verbindung.
- Bis zum 27.10.2020 sind 9 Widersprüche eingegangen.
- Es sind 191 Bescheide ergangenen.
- 2 Anträge auf Reduzierung wurden gestellt.
