01.12.2020 - 6.1 Anträge zu Wedel Nord
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 01.12.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Schumacher erläutert den Werdegang der drei Anträge, die aus den von der SPD-Fraktion in der Sitzung am 10.11.2020 vorgeschlagenen interfraktionellen Gesprächen entstanden sind. Motivation der beteiligten Fraktionen war ein klares Votum für mehr bezahlbaren Wohnraum in Wedel. Die nun vorliegenden Anträge sehen eine reduzierte Anzahl an Wohneinheiten im 1. Bauabschnitt unter Beibehaltung der Anzahl von sozial geförderten Wohneinheiten vor. Dadurch liege die Anteilsquote bei fast 40 %.
Gleichzeitig sei mit der Entscheidung für die nördliche Erschließung des Wohngebietes und der Finanzierung des hierfür notwendigen Straßenabschnitts durch die Investoren ein erster Schritt zur nördlichen Verbindungsstraße und Verkehrsentlastung der Wedeler Altstadt gemacht. Diese Straße habe jedoch nicht die Dimensionen der bisher geplanten Bundesstraße und der Gestaltungsspielraum sei bei einer Kommunalstraße deutlich größer.
Wichtig für Wedel sei darüber hinaus die Einigung auf den Bau von zwei Kitas bereits im 1. Bauabschnitt.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass der Antrag gemeinsam von den Fraktionen CDU, SPD, FDP und Die Linke gestellt wird.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen erläutert, warum der Antrag ihrerseits nicht in Gänze unterstützt wird. Insbesondere die Frage der Erschließungsvariante sei in den interfraktionellen Gesprächen ausführlich diskutiert worden und es habe sich eine Verschiebung der Mehrheiten im Gesprächsverlauf ergeben. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen spricht sich ausdrücklich gegen die nun im Antrag aufgeführte Variante der nördlichen Erschließung aus. Die von den Investoren zu Beginn des Jahres vorgeschlagene innere Erschließungsvariante sei vorteilhafter für die ÖPNV-Anbindung und effizienter im Hinblick auf den Individualverkehr. Zudem wird angefragt, ob sich alle notwendigen Grundstücke für die nördliche Erschließung im Eigentum der Investoren oder der Stadt befänden.
Es wird getrennte Abstimmung der Antragspunkte beantragt, der Punkt 5 des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu Wedel Nord (ANT/2020/021) wird dabei als Gegenantrag zur Nr. 3 des interfraktionellen Antrags verstanden.
Bezüglich der Nummern 6 und 8 sei nicht ausreichend geklärt, welche Bereiche bebaut werden und ob eine von einigen Fraktionen angedachte Verlegung der geplanten „Mitte“ des Gebiets vom Süden in den Norden mit dem Beschluss beabsichtigt sei.
Die WSI-Fraktion wird allen Anträgen zu Wedel Nord nicht zustimmen. Neben der grundsätzlichen Ablehnung für das geplante Wohngebiet wird bemängelt, dass die Anträge der Fraktionen durch die Verwendung von internen Bezeichnungen (Variante X, Quartier Y) für die Öffentlichkeit kaum verständlich seien. Die geplante Bürgerbeteiligung werde mit den jetzigen Festlegungen nur noch der Form halber durchgeführt. Darüber hinaus wird ebenso wie von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bezweifelt, dass bei einer Gesamtbetrachtung des 1. Bauabschnitts die prognostizierte Quote an geförderten Wohnungen erreicht wird.
Die SPD-Fraktion erläutert, dass die von ihr ursprünglich vorgeschlagene Verlegung der „Mitte“ in dem Antrag nicht aufgenommen wurde, da dieser Wunsch nicht mehrheitsfähig war. Daher wird mit dem Punkt 6 hier auch keine Verlegung beschlossen, sondern lediglich der Grünzug, der von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ja auch gewünscht wurde. Der Anteil der sozial geförderten Wohnungen werde im städtebaulichen Vertrag festgeschrieben und sei dann von den Investoren zu erfüllen.
Frau Sinz bestätigt, dass auch die Verwaltung die Fertigstellung des Grünzuges im 1. Bauabschnitt und den Verbleib der „Mitte“ im Süden präferiert. Die Qualität der städtebaulichen Strukturen aus der Planung sollte beibehalten werden. Der nun zu beschließende Antrag legt jedoch nur grundsätzliche Eckpunkte wie z.B. die Anzahl der Wohneinheiten fest. Die Details können und müssen im weiteren Verlauf beschlossen werden.
Die für die Erschließung notwendigen Grundstücke befinden sich größtenteils im Eigentum der Investoren oder der Stadt Wedel.
Die heute abzustimmenden politischen Beschlüsse zu Wedel Nord sind notwendig, um die Bürger*innen im Rahmenplanverfahren konkret beteiligen zu können. Durch die Pandemiesituation wird es vermutlich ein Online-Beteiligungsverfahren sein.
Herr Burmester schließt die Aussprache. Nach einer kurzen Diskussion über den Antrag auf getrennte Abstimmung der Antragspunkte wird die Sitzung für fünf Minuten zur Beratung unterbrochen.
