09.06.2020 - 9 Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wuttke erläutert den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

 

„Der Planungsausschuss möge beschließen:

In Wedel soll innerorts generell eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingeführt werden.

Davon sollen lediglich einzelne Straßen(abschnitte) ausgenommen werden, in denen dies …

1)      entweder nicht von der örtlichen Verkehrsbehörde angeordnet werden kann,

2)      in denen eine Geschwindigkeitsreduzierung kontraproduktiv für die Attraktivität des ÖPNV ist

3)      oder in denen eine noch geringere Höchstgeschwindigkeit geboten ist wie bspw. an den Schwellen für die Flutschutztore.

Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss spätestens im September 2020 eine Liste dieser Ausnahmen, ggf. auch von Empfehlungen, wo sie die Ausweisung von Tempo-30-Zonen für sinnvoll hält, zur Beschlussfassung vorzulegen.

Auf dieser Basis empfiehlt der Ausschuss dem Rat anschließend eine Neudefinition des Wedeler Vorbehaltsstraßennetzes.“

 

Als Begründung führt er an, dass eine solche Geschwindigkeitsreduzierung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer diene und ein anerkannter Beitrag zu Energieeinsparung, Verringerung von Schadstoffemissionen und somit auch zum Klimaschutz sei.

 

Außerdem bereinige eine solche Maßnahme den derzeitigen „Flickenteppich“ mit zahlreichen Straßenabschnitten, bei denen sich auf wenigen 100 Metern wiederholt Tempo 30 und Tempo 50 abwechseln, und der sich mit Ausnahme der B 431 (Wedeler Landstraße) auch auf den östlich anschließenden Straßenzügen Hamburgs fortsetze.

 

Die CDU- und die SPD-Fraktion bringen folgenden Gegenantrag ein:

 

„Der Planungsausschuss beschließt:

Angesichts der zunehmenden Anträge der Politik zu Geschwindigkeitsbeschränkungen wird die Verwaltung beauftragt, eine grundsätzliche Untersuchung des Straßennetzes in Wedel unter Berücksichtigung von Geschwindigkeiten und des Vorrangs für den ÖPNV‘s durchzuführen.

Im Rahmen dieser Untersuchung sind auch zusätzliche Wohngebiete zu identifizieren, die als Tempo 30 Zonen zur innerstädtischen Verkehrsberuhigung geeignet sind.

Eine Prüfung des Vorhaltenetz-Beschlusses vom 24.08.1992 sollte ebenfalls Bestandteil der Untersuchung sein.“

 

Mit diesem Antrag solle erreicht werden, dass nicht ein mögliches Ergebnis vorweggenommen werde, indem bereits vorab eine Festlegung auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 erfolgt.

 

Herr Schmidt begrüßt, dass bei den Anträgen die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Planungsausschuss (Planung Straßennetz, ÖPNV, etc.) und dem Bürgermeister als oberster Verkehrsbehörde (Geschwindigkeitsbeschränkungen, etc.) berücksichtigt werden.

Er bittet darum, dass mit dem Antrag die bereits vom Planungsausschuss beschlossenen Prüfungen zur Einführung von Beschränkungen (Bahnhofstraße, Schulauer Straße, Galgenberg) aufgeschoben werden und im Rahmen der Gesamtplanung berücksichtigt werden.

 

So könnte ein neues gemeinsames Konzept für das Straßennetz von Politik und Verwaltung erarbeitet werden.

Die CDU- und die SPD-Fraktion übernehmen diesen Antrag.

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Beschluss:

 

Der Planungsausschuss beschließt:

 

Angesichts der zunehmenden Anträge der Politik zu Geschwindigkeitsbeschränkungen wird die Verwaltung beauftragt, eine grundsätzliche Untersuchung des Straßennetzes in Wedel unter Berücksichtigung von Geschwindigkeiten und des Vorrangs für den ÖPNV‘s durchzuführen.

 

Im Rahmen dieser Untersuchung sind auch zusätzliche Wohngebiete zu identifizieren, die als Tempo 30 Zonen zur innerstädtischen Verkehrsberuhigung geeignet sind.

 

Eine Prüfung des Vorhaltenetz-Beschlusses vom 24.08.1992 sollte ebenfalls Bestandteil der Untersuchung sein.

 

Die bereits beschlossenen Prüfaufträge an die Verwaltung zur Einführung von Tempo 30 – Geschwindigkeitsbegrenzungen (16. PLA TOP 7 Bahnhofstraße; 18. PLA TOP 5 Schulauer Straße und Galgenberg) werden für die Dauer der Untersuchung ausgesetzt.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

9 Ja / 1 Nein / 3 Enthaltung

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Anlagen zur Vorlage