09.06.2020 - 5.2 Vorstellung des Verschattungsgutachten durch da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 09.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Herr Küssner gibt einen kurzen Überblick über die erstellten Gutachten.
Von den ursprünglich angedachten Varianten der verkehrlichen Erschließung des Grundstücks des Verkehrsgutachtens ist aus tatsächlichen Gründen lediglich die Variante 2 umsetzbar, die Herr Münzesheimer in seiner Präsentation unter TOP 5.1 dargelegt hat. Das Verkehrsgutachten hat diese Variante als abwickelbar am Kontenpunkt Erschließungsstraße/Rissener Straße beurteilt.
Bei der Lärmimmission gibt es bezüglich des Verkehrslärms nur noch leichte Überschreitungen an der B431. Der von einer nach dem Bebauungsplan theoretisch möglichen Nutzung des Nachbargrundstückes ausgehende erhöhte Gewerbelärm strahlt dagegen theoretisch bis in den Innenbereich hinein. Hier hat die Schließung der Fassade zur Stichstraße eine Verbesserung gebracht. Dennoch werden hier im B-Plan passive Schallschutzmaßnahmen wie z.B. verglaste Vorbauten festgesetzt werden.
Für die Verschattung von Nachbargrundstücken gibt es keine festgesetzten Richtwerte, sondern lediglich Orientierungswerte. Im Gutachten wurde sowohl die Eigen- wie auch die Fremdverschattung untersucht. Im Bereich der Eigenverschattung werden betroffene Gebäudeteile mit hellen Fassaden ausgestattet.
Bei dem Vergleich der geplanten Bebauung mit der nach geltendem Baurecht dort bereits jetzt möglichen Bebauung ergibt sich keine erhöhte Verschattung. Selbstverständlich jedoch gegenüber dem Ist-Zustand, auf den jedoch selbstverständlich kein Anspruch besteht.
Herr Wuttke bedauert die Verschattung des benachbarten Wohngebäudes auf der Ostseite.
Herr Burmester dankt den Vortragenden und schließt den Tagesordnungspunkt.
