13.05.2026 - 7.2 Antrag Bündnis 90/Die Grünen zur Gebührenordnun...

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Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion stellt den interfraktionellen Antrag vor. Sie äußert, dass eine einheitliche Gebührensatzung für alle Schülerinnen und Schüler wünschenswert gewesen wäre, aufgrund der Haushaltslage aber nicht umsetzbar ist. Die FDP-Fraktion sieht kein Problem darin, die Gebührensatzung für die Kinder mit Rechtsanspruch aufwachsend zu gestalten. Es wird weiter darauf verwiesen, dass das Angebot der Randzeitenbetreuung durch die Elternbeiträge gegenfinanziert werden müssen. Ansonsten muss dieses Angebot eingestellt werden. Mit Blick auf den Bidungsanspruch des Ganztages lobt die FDP-Fraktion, sich dies als Ziel zu setzen. Allerdings gibt sie zu bedenken, dass sich die Bildungskonzepte der Schulen nicht geändert haben und der Ganztag diesem Anspruch noch nicht gerecht werden kann. Weiter erklärt die FDP-Fraktion, dass man durch den Buchungszwang von fünf Tagen trotzdem keine Verpflichtung eingeht, sondern dass die Eltern sich nur die Möglichkeit ihre Kinder an fünf Tagen die Woche in den Ganztag geben zu können sichern. Daraus bilde sich, so die FDP-Fraktion, keine Verpflichtung ab, das Kind auch wirklich an allen fünf Tagen betreuen zu lassen.

Der Fachdienstleiter des FD 4-60 korrigiert, dass auch der Ganztag dem Schulrecht unterliegt. Bei einer ganz genauen Auslegung des Schulrechts dürften die Kinder den Ganztag nicht früher verlassen, als zu den gebuchten Zeiten. Aktuell wird dies nicht umgesetzt, jedoch hat zumindest eine Schulleitung bereits darauf verwiesen, dass die Kinder theoretisch bis zum Ende der gebuchten Zeiten der Schulpflicht unterstehen.

 

Die FDP-Fraktion bedankt sich für die Aufklärung. Für sie macht diese Erklärung es aber noch unverständlicher, dass man den Eltern nicht die Freiheit lassen möchte, selbst zu entscheiden, wann diese Zeit mit ihren Kindern verbringen möchten. Sie fordern, dass jede Familie individuell nach seinen Bedürfnissen die Anzahl der Tage der Ganztagsbetreuung wählen kann. Der Bildungsauftrag liegt aus ihrer Sicht weiterhin bei den Eltern bzw. bei den Erziehungsberechtigten. Außerdem kritisiert sie, dass die Annahme der Verwaltung sei, dass die Flexibilisierung zwingend eine Mindereinnahme darstellt. Aus der Sicht der Antragstellenden kann auch der umgekehrte Fall eintreffen, dass durch eine Flexibilisierung eine Mehreinnahme erzielt wird. Schließlich wird für jedes Kind, welches einen Rechtsanspruchserfüllenden Ganztagsplatz erhält, eine Landesförderung von 700 € ausgezahlt. Diese Förderung ist unabhängig von der Anzahl der Tage, die das jeweilige Kind im Ganztag betreut wird. Auch die Befürchtung der Verwaltung, dass eine Flexibilisierung zu Personalproblemen führen würde, kann aus Sicht der Antragstellenden nicht nachvollzogen werden. Der interfraktionelle Antrag zielt nicht darauf, eine Stundenflexibilisierung herbeizuführen, sondern eine Möglichkeit zu schaffen nur einzelne Tage in der Woche buchen zu können.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ergänzt die Ausführungen der FDP-Fraktion. Sie führt aus, dass 15% der Familien in Wedel Transferleistungen beziehen. Dementsprechend würden von 500 Schulkindern 75 den Ganztag kostenfrei besuchen, bezogen auf alle Klassenstufen an allen Wedeler Grundschulen. Damit gleichen sich die Kosten der Flexibilisierung aus und die Gegenfinanzierung ist gegeben. Außerdem sieht sie einen Wiederspruch in der Darstellung des Fachdienstleiters, dass die Flexibilisierung aufgrund der Konsolidierung nicht funktionieren würde, die Betreuung der Randzeiten aber möglich gemacht werden soll. Des Weiteren sehen die Antragstellenden es kritisch, dass Personen, die nicht unter die Transferleistungen fallen jedoch ein geringes Einkommen haben, sich die Buchung einer ganzen Woche Betreuung nicht leisten können und damit von der Nutzung des Ganztages, aufgrund der privaten finanziellen Situation, ausgeschlossen werden. Dadurch würde auch keine Bildungsgerechtigkeit geschaffen werden. Durch eine Flexibilisierung würden diese Familien jedoch einen geringeren Beitrag zahlen, wenn sie bspw. nur zwei Tage in der Woche die Betreuung buchen könnten.

In Bezug auf die Moorwegschule, äußert die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, dass das Schulkonzept vorsieht, dass die dritten und vierten Klassen kein Kursangebot am Nachmittag machen können, wenn die Betreuungszeit bspw. um 15:15 Uhr endet. Aus Sicht der Fraktion sollten Familien sich aber auch entscheiden können ihr Kind an zwei Tagen in der Woche bis 16:00 Uhr betreuen zu lassen um dann ein Kursangebot in Anspruch zu nehmen. Dadurch würde für mehr Bildungsgerechtigkeit bei einzelnen Kindern gesorgt werden, die dann auch Kursangebote annehmen könnten.

Der Fachdienstleiter des FD 4-60 erwidert, bezugnehmend auf die Kursangebote am Bsp. der Moorwegschule, dass eine Flexibilisierung der Tage dieses Problem nicht unbedingt lösen muss. Schließlich findet die Zuteilung der Kurse erst im Verlauf des Schulhalbjahres statt. Die Buchungen der Betreuungstage muss jedoch bereits im Vorwege stattfinden.

Die FDP-Fraktion stellt klar, dass sich die Wahl der Kurse selbstverständlich dann an die Wahl der betreuten Tage anpassen muss.

Der Fachdienstleiter des FD 4-60 stimmt der Aussage der FDP-Fraktion zu. Er gibt jedoch auch zu bedenken, dass bei der Gestaltung der Kursangebote eine Abhängigkeit zu den Anbietern besteht, wann und in welcher Form diese einen Kurs anbieten können.

 

Die FDP-Fraktion unterbreitet den Vorschlag, dass man die Flexibilisierung der Buchungstage für ein Schuljahr ausprobieren sollte, um zu schauen, ob es potentiell doch zu einer Mehreinnahme kommen könnte. Sollte sich nach diesem Jahr herausstellen, dass die Flexibilisierung organisatorisch oder finanziell nicht umsetzbar ist, könnte immer noch umgestellt werden.

 

Die SPD-Fraktion fragt, wie hoch die stündlichen Kosten für einen Betreuungsplatz bei einer solchen Flexibilisierung wären.

Die FDP-Fraktion antwortet, dass sie hierfür keine Zahl vorliegen hat. Diesen Wert müsste genauso runter gerechnet werden, wie bei der angedachten Stundenflexibilisierung von sechs, sieben oder acht Betreuungsstunden am Tag.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wendet ein, dass bei der Möglichkeit bspw. nur zwei statt fünf Betreuungstage die Woche auf jeden Fall geringere Kosten auf die Eltern zukämen, als wenn sie die ganze Woche buchen und bezahlen müssten.

 

Die CDU-Fraktion betont, dass der Rechtsanspruch für eine stärkere Verzahnung des Vor- und Nachmittages herbeiführen soll. Dafür ist es notwendig, dass viele Kinder auch am Nachmittag in der Betreuung sind.

 

Die CDU-Fraktion fragt, ob eine Tageflexibilisierung nach dem Rechtsanspruch überhaupt möglich wäre.

Der Fachdienstleiter des FD 4-60 bestätigt dies.

 

Die FDP-Fraktion betont, dass die Nachmittagsbetreuung ausdrücklich kein Unterricht ist. Es kann den Eltern natürlich nahegelegt werden, dass diese ihr Kind in die Nachmittagsbetreuung geben. Sie sollten aber nicht verpflichtet werden. Die FDP-Fraktion appelliert erneut, dass die Möglichkeit eines Versuches der Flexibilisierung der Buchungstage nicht ausgeschlossen werden sollte.

 

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ergänzt, dass eine Verzahnung des Vor- und Nachmittages bereits heute angedacht ist. Die Grundvoraussetzungen der neuen Richtlinie erfüllt die Stadt Wedel mit ihrem jetzigen Ganztagsangebot bereits. Sie fragt nach, was sich ab dem Sommer ändert, wodurch die Verzahnung von Vor- und Nachmittag noch besser gemacht werden wird.

Der Fachdienstleiter des FD 4-60 erklärt, dass die Umsetzung der Verzahnung des Vor- und Nachmittages abhängig von dem jeweiligen Schulkonzept ist. Weiter betont er, dass in der aktuellen Haushaltslage nicht von einem Optimum der Einnahmen ausgegangen werden kann, sondern dass das Minimum als Ausgangspunkt betrachtet werden muss.

 

Die FDP-Fraktion kritisiert, dass die Kalkulation der Verwaltung sehr hypothetisch ist. Es dürfe in diesem Fall keine Entscheidung auf Kosten der Individualität getroffen werden.

 

Die CDU-Fraktion lenkt die Diskussion auf die Personalplanung. Sie fragt, wie das Personal zuverlässig geplant werde, welche potentiell Auswirkungen eine Flexibilisierung für das Personal bringen könnte und ob die Stadt Pinneberg die Flexibilisierung alleine aufgrund des Durchführungsträgers anbieten kann.

Der Fachdienstleiter des FD 4-60 bestätigt, dass Pinneberg den Ganztag durch einen Durchführungsträger organisiert. Durchführungsträger haben die Möglichkeit ihr Personal flexibler einzusetzen. Die Betreuungsqualität ist bei Durchführungsträger auch eine andere, da sich die Frage stellt, ob die Kinder durch Erzieher*innen, Sozialpädagogische Assistenzen oder ungelernte Honorarkräfte betreut werden. Der Standard in Wedel sieht vor, dass pro Gruppe ein/e Erzieherin oder Erzieher und eine sozialpädagogische Assistenz für die Betreuung verantwortlich sind.

 

Die CDU-Fraktion fragt nach, ob im Sinne der Richtlinie des Landes es grundsätzlich möglich wäre, den Ganztag durch einen Durchführungsträger organisieren zu lassen.

Der Fachdienstleiter des FD 4-60 versichert, dass das grundsätzlich nach der Richtlinie möglich ist.

Die CDU-Fraktion führt ihre Frage weiter und erkundigt sich, ob die Verwaltung in Betracht gezogen hat, den Ganztag zukünftig durch einen Durchführungsträger organisieren zu lassen.

Der Fachdienstleiter des FD 4-60 verneint dies. Er sieht mehr Nachteile darin, sollte die Stadt Wedel den Ganztag durch einen Durchführungsträger organisieren lassen. In der Regel wählen nur solche Kommunen den Weg des Durchführungsträgers, die keine eigenen Strukturen für den Ganztag geschaffen haben. Die Stadt Wedel ist hier jedoch aus der Historie sehr gut aufgestellt.

 

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen gibt zu bedenken, dass die Flexibilisierung dafür sorgen könnte, dass kein neues Personal benötigt werden würde und im besten Fall auch keine neuen Gruppen eröffnet werden müssen und auch die vorhandenen Räume für den Ganztag ausreichen.

 

Die WSI-Fraktion fragt den Fachdienstleiter des FD 4-60, wie hoch die Kosten für die Stadt wären, sollte diese einen Durchführungsträger mit der Durchführung des Ganztages beauftragen.

Der Fachdienstleiter des FD 4-60 kann hierzu keine Zahlen nennen. Es würde jedoch eindeutig eine Belastung für den städtischen Haushalt geben, da ein Durchführungsträger seine Kosten eins zu eins an die Stadt weitergeben würde. Die Kosten würden dann lediglich an anderer Stelle im Haushalt auftauchen, wenn sie bspw. den Personalhaushalt entlasten.

 

Die WSI-Fraktion stellt fest, dass das aktuelle Modell, nach welchem die Stadt den Ganztag selbst organisiert, für den städtischen Haushalt besser ist.

 

Der Fachdienstleiter des FD 4-60 berichtet, dass Norderstedt vor kurzen ihre Flexibilisierung des Ganztages aufgegeben hat. Auch die Stadt Brunsbüttel schafft ihre Flexibilisierung stufenweise ab. Begründet werden diese Rücknahmen der Flexibilisierung unter anderem damit, dass diese nicht finanzielle auskömmlich sind.

Die FDP-Fraktion wendet ein, dass Ahrensburg eine Flexibilisierung hat.

Der Fachdienstleiter des FD 4-60 erklärt, dass Ahrensburg einen Durchführungsträger hat.  Außerdem ist es in Ahrensburg noch fraglich, wie die Stadt ihre Gebührenordnung in Zukunft gestalten wird. Bisher sind noch kaum Anpassungen der Gebührenordnungen an den Rechtsanspruch im Land veröffentlicht worden. Die Recherche des Fachdienstleiters hat bisher nur eine verabschiedete Gebührenordnung im Sinne der neuen Richtlinie gefunden und zwar die der Stadt Elmshorn. Alle anderen Städte sind scheinbar noch dabei ihre Gebührenordnungen an die Richtlinie anzupassen.

 

Die SPD-Fraktion wendet sich an die Antragstellenden und fragt, ob diese planen die Arbeitsverträge für die Mitarbeitenden des Ganztages immer auf ein halbes Jahr zu befristen und je nach Anmeldungen für die Betreuung die Verträge der Mitarbeitenden zu verlängern.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verneint dies.

 

Über die Punkte des interfraktionellen Antrags wird einzeln abgestimmt.

 

Beschluss:

Betreuungszeiten können tageweise gebucht werden.

 

Abstimmungsergebnis:

4 Ja / 5 Nein / 1 Enthaltung

Abstimmung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

4

5

1

CDU-Fraktion

0

4

0

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

3

0

0

SPD-Fraktion

0

0

1

WSI-Fraktion

0

1

0

FDP-Fraktion

1

0

0

 

Durch die Ablehnung des ersten Punktes entfallen die Punkte zwei und drei des Antragskonkludent.

 

Beschluss:

Die Betreuung kann mit einer durch die Verwaltung definierte Frist gekündigt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

9 Ja / 0 Nein / 1 Enthaltung

Abstimmung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

9

0

1

CDU-Fraktion

4

0

0

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

3

0

0

SPD-Fraktion

1

0

0

WSI-Fraktion

0

0

1

FDP-Fraktion

1

0

0

 

 

 

 

Beschluss:

Die Betreuungsverträge bedürfen keiner jährlichen Erneuerung wie bisher, sondern haben automatisch eine Laufzeit über die Gesamtzeit, in der das zu betreuende Kind eine Wedeler Grundschule mit offenem Ganztagsangebot besucht. Die gilt für die Betreuungsvereinbarung der Kinder ohne Rechtsanspruch entsprechend.

 

Abstimmungsergebnis:

9 Ja / 0 Nein / 1 Enthaltung

Abstimmung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

9

0

1

CDU-Fraktion

4

0

0

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

3

0

0

SPD-Fraktion

1

0

0

WSI-Fraktion

0

0

1

FDP-Fraktion

1

0

0

 

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Beschluss:

Die Verwaltung sorgt zeitnah für den Einsatz einer webbasierten Software um eine komfortable, digitale An-, Um- und Abmeldung zu ermöglichen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

10 Ja / 0 Nein / 0 Enthaltung

Abstimmung

 

Ja

Nein

Enthaltung

Gesamt:

10

0

0

CDU-Fraktion

4

0

0

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

3

0

0

SPD-Fraktion

1

0

0

WSI-Fraktion

1

0

0

FDP-Fraktion

1

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage